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THG-Quote: Neuerungen und Friständerungen

THG-Quote
 
| Allgemein
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die jüngsten Änderungen zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) geben.

THG-Quote: Neuerungen und Friständerungen

1. Vorgezogene Anmeldefrist und verkürzter Einreichungszeitraum für die THG-Quote

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Anmeldefrist für die THG-Quote. Die bisherige Frist von Ende Februar des Folgejahres wurde auf den 15. November des laufenden Jahres vorverlegt. Das bedeutet, dass die THG-Quote für das Jahr 2023 bis spätestens zum 15. November 2023 beim Umweltbundesamt eingereicht werden muss. Verspätete Einreichungen nach diesem Datum werden nicht mehr für das Quotenjahr 2023 berücksichtigt.
Basierend auf Zahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik von 2022 könnten etwa 35% der im Jahr 2023 neu zugelassenen Elektrofahrzeuge damit von der THG-Quote ausgeschlossen sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich schon vor November bei den THG-Anbietern zu registrieren, damit diese Ihren Fahrzeugschein bis spätestens zum 15. November einreichen können.
Einen Überblick über die besten Angebote auf dem Markt mit den höchsten Auszahlungsbeträgen finden Sie hier: THG-Anbietervergleich.

2. Einschränkung bei den Fahrzeugklassen

Zusätzlich zur Fristverkürzung wird auch eine Einschränkung bei den Fahrzeugklassen vorgenommen. Zulassungsfreie Fahrzeuge, wie 45-km/h-E-Roller, erhalten bald keine THG-Zertifizierung mehr durch das Umweltbundesamt. Bisher war es möglich, durch freiwillige Zulassungen von Fahrzeugen wie E-Rollern von der THG-Prämie zu profitieren. Diese Möglichkeit wird jedoch in Zukunft nicht mehr verfügbar sein, sodass die Prämie für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge vollständig entfallen wird. Auch elektrische Nutzfahrzeuge und E-LKW der Klassen N2 und N3 sind zukünftig nicht mehr prämienberechtigt.

3. Veröffentlichungspflicht der Ladepunkte (Wallboxen)

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Eigentümer eines Ladepunktes, wie beispielsweise einer Wallbox. Um weiterhin eine THG-Prämie für einen Ladepunkt zu erhalten, muss der Ladepunkt in der Ladesäulenkarte als öffentlicher Ladepunkt gelistet sein. Private Ladepunkte, wie Wallboxen können bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglich deklariert werden.

Fazit

Die Neuerungen zur Treibhausgasminderungsquote für Elektroautos und Ladepunkte bringen bedeutende Veränderungen mit sich. Die vorgezogene Anmeldefrist und der damit verkürzte Einreichungszeitraum erfordern eine rechtzeitige Reaktion von Elektroauto-Besitzern, um weiterhin von der THG-Prämie profitieren zu können.
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