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KfW-Förderung "Solarstrom für Elektroauto"

KfW-Förderung Elektroauto
 
| Kosten
Die KfW fördert seit dem 26.09.2023 den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher (Quelle: KfW). Was das bedeutet und wer gefördert wird - wir klären auf!

Solarstrom für Elektroautos

Förderung für Privatpersonen

Für Privatpersonen gibt es eine neue Förderung von der KfW. Es werden Privatbesitzer eines Wohngebäudes gefördert, die dieses als Erst-, Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen (keine Eigentumswohnungen). Zusätzlich ist der Besitz oder die Bestellung von einem E-Auto verpflichtend. Laut KfW ist das Ziel der Förderung, dass Sie Ihr E-Auto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Insgesamt stellt der Staat bei der BAFA-Förderung 500 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Antragsteller kann bis zu 10.200 Euro erhalten. Legt man diesen Idealfall zugrunde, können mit 500 Millionen Euro circa 49.000 Haushalte gefördert werden.

Folgende Bausteine werden gefördert:

  • Kauf einer neuen Ladestation mit einer Mindestladeleistung von 11 kW
  • Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer minimalen Spitzenleistung von 5 kWp
  • Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer minimalen nutzbaren Speicherkapazität von 5 kWh
  • Einbau und Ausbau der Gesamtanlage, inkl. aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

  • Neuanschaffung einer Ladestation, Photovoltaikanlage UND Solarstromspeicher
  • bei Antragsstellung wurde noch kein Produkt bestellt
  • Besitz eines Elektroautos, dass auf Sie oder eine Person im Haushalt zugelassen ist ODER Bestellung von einem E-Auto
  • privates Wohngebäude besteht und ist von Ihnen bewohnt
  • Projektgesamtkosten müssen höher sein als der Zuschussbetrag
Sie erfüllen alle Bedingungen? Hier geht es direkt zur KfW. Dort können Sie auch einen Vorab-Check nutzen.

Bis zu 10.200 Euro Förderung aus folgenden Teilbeträgen:

  • Ladestation:
    • Pauschale normale Ladestation= 600 €
    • Pauschale Ladestation mit bidirektionaler
      Ladefähigkeit = 1.200 €
  • Photovoltaikanlage:
    • 600 € pro kWh
    • maximaler Betrag: 6.000 €
  • Solarstromspeicher:
    • 250 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität
    • maximaler Betrag: 3.000 €
Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Bankkonto. Eine Kombination mit weiteren Krediten oder bspw. der KfW Förderung Wallbox ist leider nicht möglich. Genauso gilt die Förderung nicht für bestehende Wallboxen bzw. Ladestationen, dafür braucht es eine Neuanschaffung.
Die Förderung setzt ein E-Auto voraus. Dabei ist es egal, ob Sie es schon besitzen oder es sich erst bestellt haben. Eine Förderung für Leichtfahrzeuge gibt es allerdings nicht.

So funktioniert die Förderung:

  1. Antrag für die Förderung stellen
  2. Projektmaßnahmen umsetzen nach Zusage der Förderung
  3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Wir haben nicht alle Fragen geklärt? Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an uns unter info@lowago.com.